Grundsätzlich ist bei Stellwerk ein Nachteilsausgleich möglich, wobei die genaue Umsetzung von den individuellen Umständen abhängt. Aus technischen Gründen kann der Nachteilsaugleich beim Stellwerktest aber immer nur begleitend während der Testdurchführung stattfinden, nicht erst später bei der Auswertung.


Als Leitprinzip für den Nachteilsausgleich gilt, dass den Lernenden eine Hilfestellung gegeben werden soll, die ihnen die Lösung des Tests entsprechend ihrer individuellen Bedürfnisse ermöglicht. Der Nachteilsausgleich muss dabei für Stellwerk geeignet, also testverträglich sein. Testverträgliche Nachteilsausgleiche wären beispielsweise eine Lesehilfe oder ein Programm für automatisches Vorlesen. Andere Hilfestellungen wären situativ ebenfalls denkbar.


Beachten sie, dass eine Verlängerung der Testzeit im Zuge des Nachteilsausgleichs nicht nötig ist, da Stellwerk schon von Grund auf keine Zeitbeschränkung kennt: Alle Lernenden können sich die Zeit nehmen, die sie benötigen.


 

Wie der Nachteilsausgleich im Detail geregelt wird, obliegt den Kantonen. Für weiterführende Informationen zur Umsetzung des Nachteilsausgleich in Ihrem Kanton oder bei Fragen zu einem individuellen Fall, wenden Sie sich bitte direkt an Ihr kantonales Volksschulamt.