Für das Stellwerk 8 Modul «Texte schreiben» gelten grundsätzlich die organisatorischen Massnahmen, die am Schulischen Standortgespräch (SSG) festgelegt oder in einer Vereinbarung zu einem Nachteilsausgleich festgehalten wurden, und die auch bei anderen Prüfungen umgesetzt werden. Die Beurteilungskriterien sind für alle gleich. Die Informationen des Zürcher Volksschulamts finden Sie hier.
Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte direkt an Nathalie Gygax, die im Kanton Zürich für das Stellwerk 8 Modul «Texte schreiben» zuständig ist:
Kanton Zürich, Volksschulamt
Pädagogisches, Unterrichtsfragen
Nathalie Gygax
043 259 53 24
nathalie.gygax@vsa.zh.ch
Wie wird der Nachteilsausgleich im Stellwerk 8 Modul «Texte schreiben» umgesetzt? Drucken
Geändert am: Mo, 5 Dez, 2022 um 3:23 NACHMITTAGS
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