In technischer Hinsicht ist es bis zu den Sommerferien jederzeit möglich, den Stellwerktest durchzuführen. 


Wenn Ihr Kanton aber ein Zeitfenster für die Durchführung vorgegeben hat, entspricht eine Durchführung ausserhalb dieses Zeitfensters nicht den kantonalen Rahmenbedingungen. Ob eine Durchführung im Einzelfall erlaubt wäre, müssten Sie daher mit den kantonalen Stellen abklären.